Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Gestaltungs- bzw. Dienstleistungen zwischen Iris Farnschläder und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten abweichende Bedingungen enthalten.
1.2
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Iris Farnschläder ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3
Alle Vereinbarungen, die zwischen Iris Farnschläder und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem schriftlich niederzulegen.

2 Zahlungsbedingungen
2.1
Sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben ist der Rechnungsbetrag zuzüglich der Umsatzsteuer innerhalb von 14 Tagen rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
2.2
Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
2.3
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes bzw. nach Ausführung der Leistung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
2.4
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des betreffenden Projektabschnitts fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Iris Farnschläder hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
2.5
Bei Zahlungsverzug kann Iris Farnschläder Verzugszinsen in Höhe von 6 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

3 Urheber und Nutzungsrechte
3.1
Alle Entwürfe, Konzeptionen und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die urheberrechtlichen Bestimmungen gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
3.2
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Iris Farnschläder weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3.3
Iris Farnschläder überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Iris Farnschläder bleibt in jedem Fall, auch wenn Iris Farnschläder aussschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen diesem und Iris Farnschläder.
3.4
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
3.5
Iris Farnschläder hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Iris Farnschläder eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Iris Farnschläder, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
3.6
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsoder Verrichtungsgehilfen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

4 Vergütung
4.1
Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
4.2
Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
4.3
Werden Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Iris Farnschläder dazu berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

5 Sonderleistungen, Nebenkosten und Reisekosten
5.1
Iris Farnschläder ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Iris Farnschläder die dafür entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.2
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Iris Farnschläder abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Iris Farnschläder im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistungen.
5.3
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.4
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber vereinbart sind, sind von diesem zu erstatten.
++++
6 Eigentumsvorbehalt
6.1
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden ausschließlich bestimmte Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2
Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung seiner Nutzungsrechte zwingend benötigt, unbeschädigt an Iris Farnschläder zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.3
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.4
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

7 Digitale Daten
7.1
Iris Farnschläder ist nicht verpflichtet, Texte, Bilder, Fotos oder Layouts, die digital erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Iris Farnschläder ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
7.2
Hat Iris Farnschläder dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Iris Farnschläder verändert werden.
7.3
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.4
Iris Farnschläder haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern. Dateien und Daten. Die Haftung von Iris Farnschläder ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1
Der Auftraggeber legt Iris Farnschläder vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
8.2
Soll Iris Farnschläder die Produktionsüberwachung durchführen, schließen Iris Farnschläder und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Iris Farnschläder berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
8.3
Der Auftraggeber überlässt Iris Farnschläder von allen vervielfältigten Arbeiten 3 einwandfreie fertig verarbeitete Belege unentgeltlich. Iris Farnschläder ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9 Gewährleistung
9.1
Iris Farnschläder verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2
Ansprüche gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Iris Farnschläder geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10 Haftung
10.1
Iris Farnschläder haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle im Namen und Auftrag von Iris Farnschläder handelnden Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Iris Farnschläder nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für eine positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Iris Farnschläder gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Iris Farnschläder kein Auswahlverschulden trifft. Iris Farnschläder tritt hier lediglich als Vermittler auf.
10.3
Falls Iris Farnschläder selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Iris Farnschläder hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs, Schadensersatz und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Iris Farnschläder zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4
Der Auftraggeber stellt Iris Farnschläder von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Iris Farnschläder wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt, stellen. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinzeichnungen und Produktionen entfällt jede Haftung durch Iris Farnschläder.
10.7
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Iris Farnschläder nicht.

11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
11.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Iris Farnschläder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Iris Farnschläder auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
11.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Iris Farnschläder übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Iris Farnschläder im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12 Schlussbestimmung
12.1
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Iris Farnschläder als Gerichtsstand vereinbart. Iris Farnschläder ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
12.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3
Ist eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.